Rechtsprechung
AG Koblenz, 24.02.2012 - 162 C 1788/11 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Generali Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus AG Koblenz, 24.02.2012 - 162 C 1788/11
Für die Frage, ob dem Geschädigten ein wesentlich günstigerer Tarif "ohne Weiteres" zugänglich war, ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BGH NJW 2010, 1445; BGH NJW 2007, 2916).Die dafür maßgeblichen Umstände haben nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer, vorliegend also die Beklagte, darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW 2010, 1445; BGH NJW 2008, 2910).
Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (vgl. BGH NJW 2010, 1445 m. w. N.).
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
Auszug aus AG Koblenz, 24.02.2012 - 162 C 1788/11
Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH NJW 2010, 1454 m.n.W.). - BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06
Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines …
Auszug aus AG Koblenz, 24.02.2012 - 162 C 1788/11
Für die Frage, ob dem Geschädigten ein wesentlich günstigerer Tarif "ohne Weiteres" zugänglich war, ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BGH NJW 2010, 1445; BGH NJW 2007, 2916). - BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Koblenz, 24.02.2012 - 162 C 1788/11
Die dafür maßgeblichen Umstände haben nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer, vorliegend also die Beklagte, darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW 2010, 1445; BGH NJW 2008, 2910). - BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
Auszug aus AG Koblenz, 24.02.2012 - 162 C 1788/11
Rechtliche Fragen werden allenfalls im Zusammenhang mit der Vermietung als solche berührt und können deshalb nicht zu einer Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG in Bezug auf das zugrunde liegende Unfallereignis hochstilisiert werden (ständige Rechtsprechung des Gerichts, vgl. Urteil vom 30.09.2011 -162 C 1689/11; so jetzt auch BGH, Urteil vom 31.01.2012 - VI ZR 143/11).